Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Präambel
Die Heritsch Media GmbH, (in der Folge „ANBIETER“), Büroadresse: Berndorf 105/3,8151 Hitzendorf, Österreich, FN 532620s bietet für Unternehmen Dienstleistungen in denBereichen Social Media Advertising, Online Positionierung, Social Media Management,Performance Marketing, Influencer Marketing sowie Consulting zu diesen Themenkreisen an. Der ANBIETER unterstützt seine Kunden (in der Folge „KUNDE“) dabei, Leads, also relevante Datensätze über die gewünschte Zielgruppe, zu gewinnen. Schlussendlich soll auf diese Weise das Zielpublikum besser erreicht werden und damit der Umsatz gesteigert werden. In Einzelfällen leistet der ANBIETER Leistungen im gesamten Sale-Prozess.
Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht. Sämtliche Geschlechter sind gleichermaßen angesprochen.
2. Geltungsbereich
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG. Diese AGB regeln die Bestellung und Inanspruchnahme der Leistung des ANBIETERS.Davon abweichende Bedingungen des KUNDEN gelten nicht. Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil des an den KUNDEN gerichteten Angebotes.
3. Entgelt, außergewöhnliche Aufwendungen und Zahlungsmodalitäten
Die zwischen den Vertragsparteien konkret vereinbarten Preise ergeben sich aus dem an denKUNDEN gerichteten Angebot. Die im Angebot des ANBIETERS angeführten Preise verstehen sich in EUR.
Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die imVertragszeitpunkt angeführten Preise. Je nach Situation, vereinbaren die Vertragsparteien imAngebot eine einmalige Entlohnung der erbrachten oder zu erbringenden Leistung, eineVerrechnung nach anfallendem Aufwand oder eine laufende Service-Pauschale.
Im Falle einer Service-Pauschale gilt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde wie folgt:Der ANBIETER verrechnet dem KUNDEN eine monatliche Service-Pauschale. Sollte mit dieser Service-Pauschale kein Auslangen gefunden werden, könnenaußergewöhnlichen Aufwendungen gesondert verrechnet werden. Diesbezüglich gelangen dieim Angebot ersichtlichen Stundensätze zu Anwendung. Im Zweifel gilt ein Stundensatz vonnetto EUR 160,00 für angemessen. Sofern für den ANBIETER absehbar wird, dass mit derService-Pauschale kein Auslangen gefunden werden kann, wird dieser den KUNDENrechtzeitig vorab kontaktieren, um ihn über die außergewöhnlichen Kosten zu informieren.Alternativ bemisst sich das Entgelt nach der Anzahl der gewonnenen Leads („Bezahlung perLead“). Das Entgelt für den jeweiligen Lead sowie die Definition, was genau unter einemLead zu verstehen ist, wird mit dem Kunden im Angebot vereinbart. Die Service-Pauschale ist monatlich zu entrichten, sofern der KUNDE nicht die Option einesJahres-Rabattes beansprucht hat. Der Zeitpunkt der Fälligkeit der zu entrichtenden Entgelte bestimmt sich nach dem Zeitpunktdes Vertragsabschlusses. Dazu ein Beispiel zur besseren Veranschaulichung: Der KUNDEschließt am 15.5.2024 den Vertrag ab, indem er das Angebot des ANBIETERS annimmt. Dieerste monatliche Service-Pauschale wird am 15.5.2024 fällig. Die nächste am 15.6.2024usw.Wenn eine „Bezahlung per Lead“ erfolgt, erfolgt die Abrechnung monatlich am 25. desjeweiligen Monats im Nachhinein.Neben der Service-Pauschale wird der ANBIETER für dieImplementierung und Initialisierung der Social-Media-Strategie (in der Folge„IMPLEMENTIERUNGSPHASE“) ein einmaliges Entgelt laut Angebot in Rechnungstellen. Diese IMPLEMENTIERUNGSPHASE dient dazu, die erforderlichen Accountseinzurichten und zielgerichteten Algorithmen zu konfigurieren. Etwaige an dritte Dienstleister (zB „Facebook“/“Meta“, „Google“, „TikTok“,„Pinterest“ oder Influencer) zu entrichtende Entgelte, sind nicht von derService-Pauschale umfasst und sind daher vom KUNDEN gesondert zu tragen. DerANBIETER wird dem KUNDEN die Rechnungen dieser dritten Dienstleister zumZwecke der buchhalterischen Verwertung übermitteln. Seite 2 von 9 Sofern die Forderungen nicht binnen vierzehn Tagen bezahlt werden, wird der ANBIETERden gesetzlich zulässigen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeitverrechnen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro Mahnschreibenin Rechnung gestellt werden. Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als vierzehn Tagenist der ANBIETER dazu berechtigt, seine Leistungen bis zum Ausgleich des Rückstandeszurückzubehalten. Der ANBIETER ist berechtigt, das Entgelt laut Angebot nach Ankündigung von dreiMonaten zu erhöhen, sofern es dafür nachvollziehbare Gründe gibt. Zusätzlich dazu, ist derANBIETER einmal pro Jahr berechtigt, das laufende Entgelt an den aktuellenösterreichischen Verbraucherpreisindex (Referenz ist der österreichischeVerbraucherpreisindex verlautbart auf der Website der Statistik Austria zum Zeitpunkt desVertragsabschlusses) anzupassen. 4. Mitwirkungspflichten Für die Leistungserbringung ist eine enge Zusammenarbeit der Vertragsparteien erforderlich.Die Vertragsparteien werden sich daher über alle Umstände aus ihrer Sphäre informieren, dieeine Auswirkung auf die Leistungserbringung durch den ANBIETER haben können.Im Falleeiner „Bezahlung per Lead“ wird der KUNDE dem ANBIETER wahrheitsgemäß Auskunftüber sämtliche relevanten Informationen erteilen. Ein Verstoß gegen dieseOffenlegungspflicht berechtigt den ANBIETER das Vertragsverhältnis außerordentlich zukündigen und zivil- und strafrechtliche Ansprüche gelten zu machen. Der ANBIETER behältsich das Recht vor, die Richtigkeit und Vollständigkeit der mitgeteilten Informationen durcheinen Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.Es liegt in derVerantwortung des KUNDEN, die vom ANBIETER ausgesprochenen Empfehlungen inBezug auf die Social Media Strategie und generierten Leads wirtschaftlich zu verwerten.Insbesondere treffen den ANBIETER keine Hinweispflichten, ob Anfragen von potentiellenKunden eingegangen sind. Ein diesbezügliches Versäumnis des KUNDENS kann nicht zumNachteil des ANBIETERS ausgelegt werden.Der ANBIETER wird sich bestmöglich darumbemühen, die mit dem KUNDEN besprochenen Ziele zu erreichen. Dies darf jedochausdrücklich nicht als Erfolgsgarantie verstanden werden. Seite 3 von 9 5. Reaktionszeiten Der ANBIETER verpflichtet sich einerseits dazu, auf angemessene Wünsche des KUNDENSbinnen fünf Werktagen zu reagieren. Dies gilt dann nicht, wenn den ANBIETER an einerÜberschreitung dieser Frist (zB höhere Gewalt oder Krankheit) kein Verschuldentrifft.Andererseits kann der ANBIETER nicht verpflichtet werden, Wünsche des KUNDENSunverzüglich umzusetzen. 6. Administration eines Kunden-Accounts bei dritten Dienstleistern Im Zuge des Vertragsverhältnisses kann die Hinzuziehung von Leistungen dritterDienstleister (zB Facebook/Meta oder Google) erforderlich werden. Für diese Zwecke kanndie Anlage eines eigenen KUNDEN-Accounts beim dritten Dienstleister und in diesemZusammenhang die Bereitstellung von Kontodaten des KUNDENS notwendig sein. DerKUNDE hat selbstverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass auf dem von ihmbekanntgegebenen Konto am Tag der Abbuchung ausreichende finanzielle Mittelvorhanden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht die Gefahr, dass der KUNDEvom dritten Dienstleister gesperrt wird. Den ANBIETER treffen diesbezüglich keinegesonderten Warnpflichten. Der ANBIETER haftet nicht für eine auf diese Weise verursachteSperrung. Im Falle einer Sperrung des KUNDEN in diesem Sinne, bleiben dieZahlungsverpflichtungen gegenüber dem ANBIETER vollständig aufrecht.Änderungen undAdaptionen in den oben genannten Kunden-Accounts der dritten Dienstleister dürfennur in Absprache mit dem ANBIETER vorgenommen werden.Es liegt in derVerantwortung des KUNDEN, sich mit den Nutzungsbedingungen, AGB und Guidelines derdritten Dienstleister vertraut zu machen und diese einzuhalten. 7. Sichere Aufbewahrung von Zugangsdaten Der KUNDE ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständigeAngaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zubehandeln (dies betrifft insbesondere etwaige Log-In-Daten oder Passwörter) und diese sicherund vertraulich aufzubewahren. Sollte der KUNDE den Verdacht eines Missbrauchs durchDritte haben, hat er den ANBIETER unverzüglich davon zu informieren. Der ANBIETERhaftet nicht für eine etwaige Verletzung dieser Verpflichtung. Seite 4 von 9 8. Leistungsstörungen und höhere Gewalt Sofern der ANBIETER aus Gründen, welche nicht in seiner Sphäre gelegen sind und fürwelche er kein Verschulden trifft (zB Stromausfall, Cyber-Attacken, höhere Gewalt,Blackouts, Probleme bei Social-Media-Anbietern [dritten Dienstleistern], kurzfristigegesetzliche Änderungen, politische Unruhen, Streiks, Epidemien, Pandemien, seineLeistungen nicht zur Verfügung stellen kann, bleiben die (vollständigen) Entgeltpflichten desKUNDEN davon unberührt. 9. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung Die Haftung des ANBIETERS für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung istgenerell der Höhe nach beschränkt auf das Zwölffache der monatlich vom KUNDEN imSinne des Punktes 3 zu entrichtenden Entgeltsumme bzw der einmalig entrichtetenJahressumme.Die Haftung des ANBIETERS für entgangenen Gewinn des KUNDENS istausgeschlossen.Gewährleistungsansprüche verjähren binnen sechs Monaten ab Abnahme derjeweiligen Leistung. Mängelrügeobliegenheiten im Sinne des § 377 UGB sindeinzuhalten.Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass die Verfügbarkeit der Leistungen desANBIETERS vom Funktionieren des Internets und dessen Infrastruktur abhängig ist, auf dieder ANBIETER keinen Einfluss hat. Ausfallszeiten durch notwendige Wartungsarbeitenkönnen ebenfalls nicht ausgeschlossen werden. Der KUNDE erklärt, dass er fürdiesbezügliche Ausfälle keine Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche geltendmachen wird.Ziel der Vertragsbeziehung (siehe Punkt 1) ist, relevante Kontaktdaten undInformationen über die Zielgruppe und individuelle Personen in der Zielgruppe desKUNDENS zu generieren („Leads“). Der ANBIETER übernimmt allerdings keine Haftungdafür, dass diese Leads vom KUNDEN letztlich auch gesetzeskonform (insbesondere imSinne der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes) verwertet werden.Ausdrücklichwird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER keine Rechtsberatung bietet. Es obliegt daherder Eigenverantwortung des KUNDENS, die vom ANBIETER kommunizierten Vorschlägevor deren Umsetzung auf deren Rechtskonformität mit einem Rechtsberater zu prüfen. 10. Schad- und Klagloshaltung Sollte der ANBIETER aufgrund der Nutzung von Informationen, Fotos, Videos, Daten,Logos, oder sonstigen immateriellen Gütern, die der KUNDE dem ANBIETER bereitgestellthat, rechtlich in Anspruch genommen werden (zB Unterlassungs-, Bereicherungs-, oderSchadenersatzbegehren), verpflichtet sich der KUNDE den ANBIETER schad- und klaglos Seite 5 von 9 zu halten.Der KUNDE hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die dem ANBIETERübermittelten Daten und Informationen rechtskonform (insbesondere) im Sinne desDatenschutzrechts, Urheberrecht und Telekommunikationsrechts vom ANBIETERverarbeitet werden dürfen. Sollte der ANBIETER für eine rechtswidrige Nutzung dieserDaten und Informationen von einem Dritten (inklusive Behörden) belangt werden, wir ihnder KUNDE schad- und klaglos halten.Es liegt in der Verantwortung des KUNDEN, seineKunden rechtskonform (insbesondere im Sinne der Art 13 und 14 DSGVO und § 165 Abs 3TKG) über deren Datenverarbeitung zu informieren und die Daten seiner Kundenrechtskonform zu verarbeiten. Eine diesbezügliche Verfehlung kann nicht zu Lasten desANBIETERS ausgelegt werden. 11. Eigentumsvorbehalt Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung von Zahlungsverpflichtungendes KUNDEN im Eigentum des ANBIETERS. Sofern dem KUNDEN urheberrechtlicheVerwertungsrechte (im Sinne des § 24 UrhG) zur Nutzung an vom ANBIETER erstelltenProgrammen, Webseiten und sonstigen Daten und Dateien eingeräumt werden, so werdendiese Verwertungsrechte stets unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der KUNDEdie Leistung des ANBIETERS vollständig vergütet. Klarstellend wird festgehalten, dasssämtliche exklusiven Werknutzungsrechte an geschaffenen oder eingebrachten Werken beimANBIETER verbleiben (siehe Punkt 14). 12. Beiziehung von Subunternehmern Der ANBIETER kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem VertragSubunternehmer bedienen. 13. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Der ANBIETER ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.Der ANBIETER wird den KUNDEN über solche Änderungen durch Zusendung dergeänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresseinformieren. Der KUNDEN hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen14 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des KUNDEN, ist von einerkonkludenten Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungenauszugehen. Seite 6 von 9 14. Geistiges Eigentum und vertrauliche Behandlung von Arbeitsergebnissen Die vom ANBIETER hergestellten Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt undstellen dessen geistiges Eigentum dar. Eine Verwertung dieser Arbeitsergebnisse außerhalbdes gegenständlichen Vertragszweckes und nach Beendigung der Vertragsbeziehung bedarfder ausdrücklichen Zustimmung des ANBIETERS. Der ANBIETER erteilt dem KUNDEN die nicht ausschließlichen, nicht exklusiven, zeitlichfür die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränkten, inhaltlich und örtlich für die Zweckedes Geschäftsverhältnisses beschränkten Werknutzungsbewilligungen (im Sinne des § 24 Abs1 erster Satz UrhG) dessen Arbeitsergebnisse zu nutzen. Die exklusiven Werknutzungsrechte(im Sinne des § 24 Abs 1 zweiter Satz UrhG) an den Arbeitsergebnissen verbleiben jedenfallsbeim ANBIETER. Sofern die Arbeitsergebnisse nicht urheberrechtlich geschützt sind, stellen diese Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse im Sinne des § 26b Abs 1 UWG dar. Sie sind vom KUNDEN strengvertraulich zu behandeln und müssen durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmengeschützt werden. Eine Verwertung dieser Arbeitsergebnisse außerhalb des gegenständlichenVertragszwecks und nach Beendigung der Vertragsbeziehung bedarf der ausdrücklichenZustimmung des ANBIETERs. Eine Offenlegung der Arbeitsergebnisse des ANBIETERs gegenüber Mitbewerbern desANBIETERs ist streng verbot. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung müssen sämtliche Arbeitsergebnisse desANBIETERs beim KUNDEN vernichtet werden. Diese Vernichtung ist dem ANBIETER aufNachfrage nachzuweisen. Als „Arbeitsergebnisse“ in diesem Sinne gelten unter anderem vom ANBIETER erstellte:Texte, Werbeanzeigen, Video-Skripts, Funnels, Bild-Werbeanzeigen, im Web-Auftritteingebaute Videos und Funnels. Die Regelung betreffend der Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheinissen nach Punkt17. bleibt davon unberührt und gilt als wirksam vereinbart. Seite 7 von 9 15.Abwerbeverbot Der KUNDE verpflichtet sich dazu, während der Dauer des Vertragsverhältnisses, sowie fürdie Dauer von einem Jahr nach deren Beendigung, keine Mitarbeiter des ANBIETERSabzuwerben. 16. Selbständige Arbeitsverrichtung Der ANBIETER verrichtet seine Arbeitsleistung selbstständig. Er ist nicht in diebetrieblichen Strukturen des KUNDEN eingebunden und unterliegt keinen Weisungen. Er istweder an eine bestimmte Arbeitszeit noch an einen bestimmten Arbeitsort, eine bestimmteArbeitsfolge oder ein bestimmtes Arbeitsverfahren gebunden. Das zeitliche Ausmaß zurErfüllung der vertragsgegenständlichen Leistung bleibt seinem Ermessen überlassen. 17. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichenGeschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Ausmaßerlaubt. Ansonsten ist der ANBIETER und der KUNDE wechselseitig verpflichtet, über diemit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände, Daten oder Geschäfts- undBetriebsgeheimnisse, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehunggelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten.Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über dasVertragsverhältnis hinaus. Der ANBIETER und der KUNDE verpflichten sich weiters, ihreMitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.Es wirddarauf hingewiesen, dass die vom ANBIETER eingesetzten Arbeitsmethoden als vertraulichzu behandelnde Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des § 26b UWG darstellen.Der KUNDE wird angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen ergreifen, diese Geschäfts- undBetriebsgeheimnisse vor der Offenlegung Dritter zu schützen.Sofern der ANBIETER imAuftrag des KUNDEN personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Vertragsparteieneinen Auftragsverarbeitervertrag nach Art 28 DSGVO abschließen. 18. Referenzklausel Der ANBIETER ist berechtigt, den Umstand der Geschäftsbeziehung mit dem KUNDENdurch eine Referenz auf seiner Homepage oder seinen Geschäftspapieren auszuweisen. Er istin diesem Zusammenhang berechtigt, das Logo des KUNDEN heranzuziehen. Seite 8 von 9 19. Dauer des Vertragsverhältnisses und Vertragsbeendigung Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, wird das Vertragsverhältnis mit dem KUNDENauf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann von beiden Seiten unter Einhaltung einerKündigungsfrist von zwölf Wochen zum Letzten eines jeden Monat gekündigt werden(ordentliche Kündigung). Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt dadurchunbenommen.Sofern sich der KUNDE zur Bezahlung eines Jahres-Rabattes, damit istdie Bezahlung für ein gesamtes Jahr gemeint, entschließt, verzichtet der KUNDE für dieDauer dieses Jahres auf eine ordentliche Kündigung im Sinne des oben genanntenAbsatzes. In diesem Fall kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfristvon zwei Monaten frühestens zum Tag des auf den Tag des Vertragsabschlusses folgendenJahres gekündigt werden. Dazu ein Beispiel zur besseren Veranschaulichung: Der KUNDEschließt am 15.5.2024 das Vertragsverhältnis ab und bezahlt den Jahres-Rabatt. DasVertragsverhältnis kann frühesten, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten,zum 15.5.2025 gekündigt werden. Selbiges gilt für andere zeitlich limitierte Pauschalensinngemäß.Den ANBIETER trifft, abgesehen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (imSinne des § 212 UGB bzw §132 BAO), keine Verpflichtung, Daten, Informationen,Social-Media-Content, Strategien oder ähnliches, über das Vertragsverhältnis hinaus zuspeichern. 20. Gerichtsstand und anwendbares Recht Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde. Die Anwendung desÜbereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf(UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen.AusschließlicherGerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Graz, Österreich. 21. Sonstiges Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigenBedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solchewirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willenbeider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.Die ANBIETER empfiehlt demKUNDEN diese AGB dauerhaft zu speichern.(Februar 2024)